Beratung zur Umsetzung der DSGVO
Unternehmen sind verpflichtet ein Datenschutzkonzept nach DSGVO anzufertigen.
Datenschutzerklärung auf Ihrer Website & Webshop
Die Datenschutz Grundverordnung gibt vor wie mit personenbezogenen Daten umzugehen ist und wie diese verarbeitet werden dürfen. Zudem sind bei der Erstellung von Webseiten und Webshops einige technische Anforderungen wie etwa eine SSL-Verschlüsselung, Cookies-Bar, der Einsatz von extern eingebundenen Schriften, die Einbindung von Karten oder Sozialen Netzwerken zu beachten. Um die Datenschutz Grundverordnung einzuhalten sollte im Vorfeld ein Datenschutzkonzept erstellt werden, welches den Umgang mit personenbezogenen Daten regelt. Diese ist eine zwingende Voraussetzung für ein erfolgreiches Digitalisierungsprojekt.
Wir setzen unsere Internetseiten und Onlineshops nach der aktuell geltenden DSGVO um.
Was beinhaltet ein Datenschutzkonzept?
- Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten
- Auftragsverarbeitungsverzeichnis
- Prüfung bestehender Auftragsverarbeitungsverträge
- Überblick der technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOMs)
- Durchführung u. Protokollierung der Risikobewertung
- Datenschutzerklärung Webseite
- Einwilligungserklärungen und Informationen der Betroffenen
- Prozess zur Wahrung der Betroffenenrechte
- Prozess bei Datenpannen und Wahrung der Meldepflichten
- Maßnahmenplan zur Umsetzung der DSGVO
- Erstunterweisung der Mitarbeiter

Das Datenschutzkonzept
Neben der Datenschutzerklärung der Webseite benötigen Sie im Unternehmen auch ein Datenschutzkonzept, in dem die für eine datenschutzrechtliche Beurteilung notwendigen Informationen zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten beschrieben werden. Zudem schafft Ihr Datenschutzkonzept bei Ihren Kunden vertrauen und gibt Ihrem Unternehmen Rechtssicherheit.
Um unsere Kunden bestmöglich zu betreuen, vertrauen wir bei der Erstellung eines Datenschutzkonzeptes auf unseren Partner.