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Barrierefreiheit ab 28. Juni 25 Pflicht

Barrierefreiheit ab 28.06.25 für alle privaten Unternehmen Pflicht

Ab dem 28. Juni 2025 müssen auch private Unternehmen in der EU ihre digitalen Angebote barrierefrei gestalten.
Aktuelle Studien zeigen, selbst die größten Online-Shops oder auch Website-Angebot von Behörden in Deutschland sind noch nicht ausreichend barrierearm umgesetzt.

Der European Accessibility Act (EAA), eine neue EU-Richtlinie zur Förderung der digitalen Barrierefreiheit, legt fest dass sämtliche privatwirtschaftlichen Anbieter innerhalb der Europäischen Union verpflichtet sind, ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen so zu gestalten, dass sie für alle Menschen ohne Hindernisse zugänglich sind. Barrierefreiheit bezieht sich dabei nicht allein auf die Optimierung von Websites, um auch blinden Menschen die Nutzung zu ermöglichen. Sie geht darüber hinaus und erfordert die Verbesserung von Aspekten, die selbst für Menschen ohne besondere Einschränkungen problematisch sein können. Dazu zählen beispielsweise mangelhafte Kontraste, zu kleine Berührungselemente oder winzige Schriftgrößen.

Aber warum ist Barrierefreiheit so wichtig?
Die Antwort liegt auf der Hand: Weil sie die digitale Welt intuitiver und angenehmer macht und die Frustration beim Navigieren durch Websites verringert. In Summe profitieren alle davon: Für 10 Prozent der deutschen Bevölkerung, die mit einer Behinderung leben, ist Barrierefreiheit unverzichtbar. Für mindestens 30 Prozent ist sie notwendig. Und für 100 Prozent ist sie hilfreich. Auch für Unternehmen zahlen sich die Bemühungen aus, denn Barrierefreiheit erweitert ihren potenziellen Kundenkreis.

Wir helfen mit Handlungsempfehlungen, schon heute die ersten Schritte zu gehen und die eigenen digitalen Angebote für alle zugänglich zu machen.