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Mittel zur "Digitalisierung von Geschäftsprozessen" ausgeschöpft

Das Hinweisgeberschutzgesetz ist nun da! Wir passen Ihre Website an.

Für welche Unternehmensgröße ist ein Hinweisgebersystem verpflichtent?
Weniger als 50 Beschäftigte müssen keine Meldestelle einrichten.
Ab 50 Beschäftigte muss eine Meldestelle einzurichten werden.

Warum muss Hinweisgebersystem installiert werden?
Ab 2023 sieht die EU-Hinweisgeber-Richtlinie für alle Unternehmen ab 50 Mitarbeiter:innen ein Meldestelle oder Hinweisgebersystem vor.

Vorteil eines Hinweisgebersystem?
Neben einer Meldestelle können auch Hinweisgebersysteme umgesetzt werden.
Bei einem Hinweisgebersystem handelt es sich um ein digitales System, über die Hinweisgeber eine Meldung abgeben können am besten lässt sich das Meldesystem auf Ihrer Internetseite integrieren um zu jeder Uhrzeit und von jedem Ort aus nutzbar zu sein. Damit ist es eine zentrale Anlaufstelle für Hinweisgeber aus Ihrem Unternehmen. Hinweisgeber können über eine Formular-Maske entsprechende Informationen ausfüllen, dabei steht es den Hinweisgebern frei seine persönlichen Informationen zu hinterlassen. Im Anschluss gelangt die Meldung an ein Postfach, über das der Fallbearbeiter oder Fallbearbeiterin mit dem Hinweisgebenden weiter kommunizieren und weitere Schritte einleiten kann.

Wir entwickeln gemeinsam mit Ihnen, Ihr persönliches Meldesystem zur Erfüllung rechtlicher vorgaben.