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Ab 25.05.2018 gilt die neue DSGVO

EU Datenschutzgrundverordnung ab 25.05.2018

Das müssen Sie wissen!

Die neue EU Datenschutzgrundverordnung: Das müssen Händler und Unternehmer wissen!
Ab dem 25.05.2018 muss die neue Datenschutzgrundverordnung für Unternehmen innerhalb der EU verbindlich umgesetzt werden.

Neuregelung der DS-GVO auf einen Blick:

1. Pflicht zur Führung eines Verzeichnisses aller Datenverarbeitungstätigkeiten
2. Dokumentationspflichten und Datenschutzfolgenabschätzung
3. Neue Vorgaben für Einwilligungserklärungen online und offline
4. Erweiterte Vorgaben für Datenschutzerklärung auf Internetseiten
5. Pflicht zur Datenportabilität
6. „Recht auf Vergessen“ von Nutzerdaten
7. Neuregelung bei der Auftragsverarbeitung

Weiterführende Informationen finden Sie auf der offiziellen Internetseite „Die Bundesbeauftragte für Datenschutz und die Informationssicherheit“ unter https://www.bfdi.bund.de

Wir möchten darauf hinweisen, dass wir keine Rechtsberatung abgeben können und empfehlen Ihnen Ihr Unternehmen im Hinblick auf die neue DS-GVO und deren Umsetzung von einem Anwalt prüfen zu lassen.
Eine technische Umsetzung innerhalb Ihres Onlineshops oder Ihrer Internetseite bieten wir Ihnen gern auf Anfrage an.