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Gesetz gegen Abmahnmissbrauch in Planung
Das müssen Sie wissen!
Die Bundesregierung plant ein neues Gesetz aufgrund der steigenden Abmahnungen. Im letzten Jahr waren 44 Prozent der Händler mit Abmahnungen konfrontiert, dabei wurde das Wettbewerbsrecht am häufigsten abgemahnt. Darunter fallen alle Verfehlungen gegen die Marktverhaltensregelungen. Die Regierung hat sich bisher nicht erfolgreich dagegen durchgesetzt, wie die letzte Initiative im Rahmen der DSGVO zeigte. Nun will die Regierung so schnell wie möglich gegen den Abmahnmissbrauch vorgehen und hat schon einen Entwurf gefunden, wie der Freistaat Bayern vorweist. Eine Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) soll das Datenschutzrecht aus dem UWG herausnehmen und in dem Gesetz soll ausdrücklich stehen, dass es sich bei den Vorschriften der DSGVO nicht um Marktverhaltensregelungen handelt. Jedoch wollen sie die Abmahnungen nicht ganz ausschließen, da eine fehlerhafte Erfüllung der DSGVO, nicht abgemahnt werden kann.