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27.09.2026 Online-Händler verpflichtet zum Gewährleistungslabel

Gewährleistungslabel für Online-Händler Pflicht

Ab dem 27. September 2026 gelten neue Vorgaben für Händler, die Waren an Verbraucher verkaufen. Betroffen sind sowohl der stationäre Handel als auch Online-Shops. Die neuen Etikettenpflichten beruhen auf der EU-Richtlinie „Empowering Consumers Directive (EU) 2024/825“ (EmpCo). Sie ist Teil der europäischen Maßnahmen für mehr Transparenz und nachhaltigere Kaufentscheidungen.

Abgrenzung Gewährleistung – Garantie

Für die praktische Umsetzung ist die Unterscheidung zwischen Gewährleistung und Garantie besonders wichtig. Die neuen Vorgaben unterscheiden zwischen zwei Informationsformen.

Die Gewährleistungs-Edikett betrifft die gesetzliche Mängelhaftung des Verkäufers. Dazu gehören beispielsweise Ansprüche auf Nacherfüllung, Minderung oder weitere gesetzlich geregelte Rechte bei mangelhafter Ware. Dieses Etikett informiert Verbraucher über das Bestehen der gesetzlichen Gewährleistungsrechte und deren wesentliche Inhalte.

Die Garantie-Edikett ist hingegen eine freiwillige Erklärung des Herstellers oder Verkäufers. Sie ergänzt die gesetzliche Gewährleistung und bezieht sich auf eine bestimmte Haltbarkeit oder Beschaffenheit des Produkts. Dieses Etikett weist auf freiwillige Haltbarkeitsgarantien hin, die vom Hersteller angeboten werden.

Ab wann und für wen gelten die neuen Pflichten?

Die neuen Vorgaben gelten ab dem 27. September 2026 und richten sich an alle Händler, die Waren an Verbraucher verkaufen, also an den B2C-Bereich.

Welche Waren sind betroffen?

Die Informationspflichten gelten für bewegliche körperliche Waren. Dazu zählen auch Produkte mit digitalen Elementen, zum Beispiel Smartphones oder vernetzte Haushaltsgeräte. Ausgenommen sind einzelne Vertragsarten, insbesondere bestimmte Geschäfte des täglichen Bedarfs sowie weitere gesetzlich geregelte Sonderfälle. Für digitale Inhalte und digitale Dienstleistungen gelten weiterhin gesonderte Informationspflichten. Ein einheitliches Etikett ist hierfür jedoch nicht vorgesehen.

Wann ist eine Mitteilung bzw. Kennzeichnung erforderlich?

Über die gesetzlichen Gewährleistungsrechte muss immer informiert werden. Eine zusätzliche Garantie-Kennzeichnung ist dann erforderlich, wenn der Hersteller eine Haltbarkeitsgarantie von mehr als zwei Jahren und ohne zusätzliche Kosten anbietet.

Wichtig: Händler müssen hierzu keine eigenen Nachforschungen anstellen. Eine Kennzeichnung ist nur dann erforderlich, wenn der Hersteller die nötigen Informationen zur Verfügung stellt.

Wie muss das Garantie-Etikett aussehen?

Auch für das Garantie-Etikett bestehen feste Vorgaben. Für jedes Produkt ist eine passende Version mit den jeweils konkreten Angaben zu erstellen. Die Platzhalter werden dabei mit den relevanten Informationen ersetzt, etwa zur Garantiedauer, zum Hersteller und zur Modellbezeichnung. Außerhalb einer Online-Benutzeroberfläche muss die Kennzeichnung mindestens 95 × 100 mm groß sein. Im Online-Handel ist eine farbige Darstellung vorgesehen; dort kann das Etikett auch in geschachtelter Form angezeigt werden.

Wo ist das Gewährleistungs-Etikett anzubringen?

Im Online-Shop ist eine allgemeine Erinnerung auf der Website erforderlich, etwa über einen gut sichtbaren Hinweis in der Fußzeile. Zusätzlich müssen die Pflichtinformationen nach Vertragsschluss spätestens bei Lieferung auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt werden. Deshalb sollte das Gewährleistungs-Etikett auch in der Bestätigungs-E-Mail enthalten sein.

Wo ist das Garantie-Etikett anzubringen?

Wird die Ware online angeboten, muss das Etikett in unmittelbarer Nähe zum Produktbild erscheinen. Möglich ist die Einbindung als Teil der Produktdarstellung, als eigenes Bild in der Galerie, in der Produktbeschreibung oder in einer geschachtelten Darstellung. Außerdem muss das Etikett im Warenkorb angezeigt werden und nach den Vorgaben auch in der Bestätigungs-E-Mail enthalten sein.

Wo können Unternehmer die Vorlagen herunterladen?

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Folgen der Nichtbeachtung

Wer die neuen Vorgaben nicht einhält, muss mit rechtlichen Risiken rechnen. Dazu gehören insbesondere Abmahnungen durch Wettbewerber oder Verbraucherverbände.
In gravierenden Fällen können zusätzlich Bußgelder verhängt werden.