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Neues Gesetz der ElektroG tritt in Kraft.

Neues Gesetz der ElektroG tritt in Kraft.

Das müssen Sie wissen!

Ab dem 15. August 2018 tritt ein neues Gesetz der ElektroG in Kraft.
Dieses dient dazu, die Produktkategorien von zehn auf sechs Kategorien zu reduzieren und einen Übergang zum offenen Anwendungsbereich (Open Scope) zu schaffen.
Damit wird erreicht, dass alle elektrischen und elektronischen Geräte registrierungspflichtig sind, wenn kein Ausnahmegrund eintritt. Alle Hersteller müssen sich nun ab dem 15.08.2018 registrieren und an den Entsorgungskosten beteiligen.