Barrierefreies Webdesign

Das Internet ist für alle da

Unsere Webdesigner entwickeln barrierefreie Homepages sowie Onlineshops und stellen allen Nutzern durch die Prinzipien der WCAG 2.1, den Zugang sowie die Verwendung der entsprechenden Dienstleistungen, bzw. barrierefreies Webdesign, Internetseiten und Applikationen zur Verfügung. Das Hauptkriterium liegt darauf, den Umgang aller Medien für Menschen mit Einschränkungen überschaubar und anwendbar zu gestalten und den Zugang zur Nutzung der Informationstechnik ohne Barrieren zu ermöglichen. Speziell Kunde-Anforderungen und -Anpassungen werden dabei selbstverständlich berücksichtigt und dementsprechend umgesetzt, sodass Webseiten mit dem dazugehörigem Webdesign von allen Menschen gleichermaßen genutzt werden können.

Mit der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik setzen wir unsere Projekte barrierearm um.

Das World Wide Web Consortium (W3C) hat mit den Web Content Accessibility Guidelines 2.1 (WCAG), auch bekannt als Richtlinien für barrierefreie Webinhalte, eine mehrstufige Richtlinie und Anleitung entwickelt. Diese zielen darauf ab, das Webdesign und die Webentwicklung so barrierefrei wie möglich für Menschen mit Behinderungen zu gestalten. Die Europäischen Union legt mit Durchführungsbeschluss, die spezifischen Barrierefreiheitsanforderungen fest, die gemäß der Richtlinien von öffentlichen Stellen erfüllt werden müssen. In Deutschland wird dieser Durchführungsbeschluss durch die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) umgesetzt. Dabei wird auf die WCAG 2.1 Bezug genommen.

Diese Regelungen tragen dazu bei, digitale Inhalte und Dienstleistungen für alle Nutzer zugänglich und nutzbar zu machen, unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten oder Einschränkungen.

Durch Barrierefreiheit können digitale Inhalte für alle Menschen zugänglich und nutzbar gemacht werden.

Unabhängig von Fähigkeit oder Behinderungen.

Barrierefreiheit, für eine inklusiven digitalen Welt

Ab dem 28. Juni 2025 für alle Unternehmen Pflicht

Ab dem 28. Juni 2025 werden private Unternehmen innerhalb der Europäischen Union ebenfalls verpflichtet sein, ihre digitalen Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten. Allerdings verdeutlicht eine aktuelle Untersuchung, durchgeführt von Aktion Mensch, BITV-Consult, Google und der Stiftung Pfennigparade, dass selbst die bedeutendsten deutschen Online-Einzelhändler noch einige Hürden zu bewältigen haben. Es gibt jedoch konkrete Empfehlungen und bewährte Beispiele, die bereits heute dazu beitragen können, die ersten Schritte zu unternehmen und die eigenen digitalen Dienstleistungen für eine breite Nutzergruppe zugänglich zu machen.

Checkliste für den Schnelltest der Barrierefreiheit

Von Barrierefreiheit profitieren alle

Mit dieser Checkliste können Sie als Websiten- oder Onlineshop-Betreiber, relevante Anforderungen für einen barrierefreie Nutzung Ihres Angebotes schnell selbst überprüfen.

  • Ist die Schrift auf Ihrer Website oder Ihrem Webshop gut lesbar?
    Zum Schnelltest
  • Sind alle Links und Buttons für die mobile Nutzung optimiert?
    Zum Schnelltest
  • Haben alle Bilder aussagekräftige Alternativtexte?
  • Sind meine Texte in verständlicher Sprache verfasst?
  • Sind meine Formulare barrierefrei gestaltet?

Konformitätsstufen

WCAG 2.1

Die WCAG legen unterschiedliche Anforderungen bezüglich der Umsetzung von Barrierefreiheit fest, die durch Konformitätsstufen definiert sind. Diese Stufen reichen von A (niedrig) bis AAA (hoch). Im EU-Raum ist die mittlere Konformitätsstufe AA gesetzlich als Mindeststandard vorgeschrieben.

Konformitätsstufe A

Dies ist die niedrigste Stufe aber mit höchster Priorität.

Eine Webseite erfüllt die Konformitätsstufe A, wenn sie entweder alle Erfolgskriterien der Stufe A erfüllt oder wenn eine alternative Version der Webseite verfügbar ist, die die entsprechenden Kriterien erfüllt.

Konformitätsstufe AA

Dies ist der Standard, der für gute Zugänglichkeit erreicht werden sollte.

Eine Webseite erfüllt die Konformitätsstufe AA, wenn sie entweder alle Erfolgskriterien der Stufen A und AA erfüllt oder wenn eine alternative Version der Webseite verfügbar ist, die die entsprechenden Kriterien erfüllt.

Konformitätsstufe AAA

Dies ist die höchste Stufe jedoch mit niedrigste Priorität.

Eine Webseite erfüllt die Konformitätsstufe AAA, wenn sie entweder alle Erfolgskriterien der Stufen A, AA und AAA erfüllt oder wenn eine alternative Version der Webseite verfügbar ist, die die entsprechenden Kriterien erfüllt.

Die vier Prinzipien der Barrierefreiheit

Wahrnehmbarkeit

Durch das Prinzip der Wahrnehmbarkeit soll sichergestellt werden, dass Funktionen und Informationen so präsentiert werden, dass sie von jedem Nutzenden überhaupt bemerkt werden können. Wichtig ist hier das sog. Zwei-Kanal-Prinzip. Das bedeutet, dass Informationen über zwei unterschiedliche Sinneskanäle wahrgenommen werden können.

Vereinfacht kann man daher sagen:

  • Alle Informationen, die sehend erfasst werden können, auch hörbar machen.
  • Alle Informationen, die hörend erfasst werden können, auch sichtbar machen.
  • Informationen nicht nur über Farben transportieren, zum Ausgleich von Farbblindheit.
  • Wenn möglich Informationen auch taktil unterstützen/wiedergeben.

In der Praxis heißt das unter anderem,

  • dass alle Bilder und Grafiken mit Alternativtexten versehen werden,
  • dass die Zeitdauer bei zeitgesteuerten Medien veränderbar ist,
  • dass Textgrößen anpassbar sind,
  • dass der Kontrast für Vorder- und Hintergrund ausreichend ist oder Vorder- und Hintergrundgeräusche unterscheidbar sind
  • oder dass Videos mit Untertiteln angeboten werden.

Bedienbarkeit

Damit die Nutzenden mit den IT-Lösungen interagieren können, müssen diese auch für Menschen mit Behinderungen bedienbar sein.

Dazu gehören unter anderem:

  • Die Tastaturbedienbarkeit, auf die insbesondere motorisch beeinträchtigte und auch blinde Menschen angewiesen sind.
  • Zeitbegrenzungen für einzelne Interaktionsschritte müssen für alle Menschen ausreichend sein.
  • Auf Blinken und Blitzen wird verzichtet, um für Menschen mit Epilepsie Anfälle zu vermeiden.
  • Die Orientierung wird über eindeutige und klare Linktexte und über verschiedene Navigationswege unterstützt.
  • Für Zeigergesten oder komplexe Gesten gibt es Alternativen.

Verständlichkeit

Das Prinzip der Verständlichkeit ist auch außerhalb des Kontextes der IT-Barrierefreiheit nicht zu unterschätzen. Die Inhalte sollten für das größtmögliche Publikum gut lesbar und verständlich sein. Und zwar auch dann, wenn sie laut vorgelesen werden. Daher ist es wichtig, eine möglichst klare und einfache Sprache zu verwenden und bei Bedarf Erläuterungen zu Fachbegriffen, ungewöhnlichen Ausdrücken oder Abkürzungen bereitzustellen, sodass fachfremde Personen, Menschen mit einer anderen Muttersprache oder kognitiv beeinträchtigte Menschen die Inhalte gut verstehen können. Zum Prinzip der Verständlichkeit gehören auch die Vorhersehbarkeit der Benutzeroberfläche mit einer konsistenten Darstellung und Navigation und eine Unterstützung darin, Eingabefehler zu vermeiden.

Robustheit

Die Robustheit bedeutet eine hohe Kompatibilität der bereitgestellten Inhalte mit den genutzten Benutzeragenten (insbesondere dem Webbrowser) und assistiven Technologien (insbesondere einem Screenreader). Das heißt, dass bei der Bereitstellung der Inhalte Standards (korrekte Syntax, einheitliche Nutzung von HTML, usw.) eingehalten werden müssen.