Beratung zur Umsetzung der DSGVO

Unternehmen sind verpflichtet ein Datenschutzkonzept nach DSGVO anzufertigen.

Datenschutzerklärung auf Ihrer Website & Webshop

Die Datenschutz Grundverordnung gibt vor wie mit personenbezogenen Daten umzugehen ist und wie diese verarbeitet werden dürfen. Zudem sind bei der Erstellung von Webseiten und Webshops einige technische Anforderungen wie etwa eine SSL-Verschlüsselung, Cookies-Bar, der Einsatz von extern eingebundenen Schriften, die Einbindung von Karten oder Sozialen Netzwerken zu beachten. Um die Datenschutz Grundverordnung einzuhalten sollte im Vorfeld ein Datenschutzkonzept erstellt werden, welches den Umgang mit personenbezogenen Daten regelt. Diese ist eine zwingende Voraussetzung für ein erfolgreiches Digitalisierungsprojekt.

Wir setzen unsere Internetseiten und Onlineshops nach der aktuell geltenden DSGVO um.

Die wichtigsten Punkte zur Einhaltung der DSGVO

  • Cookie-Consent-Banner
    Cookie-Banner muss bei Nutzung von Cookies auf der Website oder im Shop angeboten werden, Sollten keine Cookies eingesetzt werden, wird kein Cookie-Banner benötigt.

  • Datenschutzerklärung
    Die Datenschutzerklärung dient dazu, wie, wozu und wie lange Daten erhoben werden. So u.a. Kontaktmöglichkeiten, Zwecke der Datenverarbeitung, Empfänger, Speicherdauer, Betroffenenrechte.

  • Impressum
    Ein Impressum ist Pflicht bei der Veröffentlichung von redaktioneller Angaben oder wenn Produkte oder Dienstleistungen angeboten werden. Dies sollte Name, Kontakt, des Website-Betreibers, Rechtsform, Register bzw. Registernummer und Umsatzsteuer-ID beinhalten.

  • Website-Verschlüsselung
    Webseiten-Betreiber sind verpflichtet, alle auf Ihrer Seite erhobenen Daten zu schützen und zu verschlüsseln. Mit einem HTTPS-Protokoll, besser als SSL-Zertifikat bekannt, werden Unbefugte daran gehindert, die auf Ihrer Website eingegebenen Daten auszulesen.

  • Auftragsverarbeitungs-Vereinbarung
    Sollten Sie externe Dienstleister wie Google Analytics oder Newsletter-Dienste einsetzten so muss dies in der Datenschutzerklärung hinterlegt und erklärt werden wie mit den User-Daten bei diesen Dienstleistern umgegangen wird.

  • Kontaktformulare
    Sollten Sie ein Kontaktformular anbieten, sollte auf Sparsamkeit der Datenerhebung geachtet werden sowie eines Hinweis mit einer aktiven Einwilligung zur Datenverarbeitung.

  • Social-Media Share-Buttons & Videos
    Die Verwendung von externen eingebundenen Medien sollte auf Ihrer Internetseite erst nach aktiver Einwilligung des Users aktiviert werden und in der Datenschutzerklärung beschrieben sein.

Website und Onlineshop Bratung und Coaching von C2 mediaproduction Leipzig